Häufige Fragen
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Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist die Berufsbezeichnung „PsychologIn“ in Österreich gesetzlich geschützt. In Österreich darf sich als PsychologIn bezeichnen, wer ein mindestens fünfjähriges Studium der Psychologie erfolgreich abgeschlossen hat. Klinische PsychologInnen haben darüber hinaus eine umfangreiche theoretische und praktische Fachausbildung absolviert. Klinische PsychologInnen dürfen Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln/therapieren, beraten oder psychische Erkrankungen diagnostizieren.
PsychotherapeutInnen diagnostizieren und behandeln wie auch Klinische PsychologInnen psychische Erkrankungen – sie spezialisieren sich dabei jedoch auf eine bestimmte psychotherapeutische Methode (z. B. die Verhaltenstherapie).
PsychiaterInnen absolvieren ein zumindest sechsjähriges Medizinstudium mit einer anschließenden, fünfjährigen Facharztausbildung. Auch sie diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen. Im Gegensatz zu PsychologInnen und PsychotherapeutInnen können PsychiaterInnen medizinische Untersuchungen durchführen und Medikamente verschreiben.
Was macht Klinisch-psychologische Behandlung so besonders? Das Besondere bei klinisch-psychologischen Behandlungen ist, dass eine Vielzahl an wissenschaftlich abgesicherten psychologischen Interventionsmethoden, die störungsbezogen, ressourcenorientiert und transdiagnostisch sein können, je nach Anliegen und individueller Situation eingesetzt werden.
Klinische PsychologInnen nutzen somit ein großes Repertoire an Behandlungsmethoden und sind nicht an eine bestimmte „Schule“ oder Entstehungslehre gebunden. Je nach Problemlage und Anliegen wählen sie das passende Werkzeug und können dadurch KlientInnen individuell helfen. Durch diesen eklektischen Ansatz ist eine auf den Einzelfall hin personalisierte, maßgeschneiderte und bestmögliche Intervention gewährleistet.
Mehr Informationen zu Klinischen PsychologInnen finden Sie unter: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/klinische-psycholog-innen-expert-innen-fuer-mentale-gesundheit
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Das Erstgespräch dient dazu, einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen und Ihr Anliegen, Ihre aktuellen Belastungen und Ihre Ziele zu klären. Ich erfasse dabei die wichtigsten Informationen zu Ihrer Situation und bespreche mit Ihnen, welche diagnostischen Schritte oder therapeutischen Maßnahmen sinnvoll und fachlich angezeigt sind.
Außerdem erhalten Sie einen Überblick über meine Arbeitsweise, den organisatorischen Ablauf sowie Rahmenbedingungen wie Häufigkeit, Dauer und Kosten. Das Erstgespräch ermöglicht Ihnen, in Ruhe zu prüfen, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen und ob eine gemeinsame Zusammenarbeit für Sie passend erscheint.
Im Erstgespräch findet eine ausführliche Anamnese und Aufklärung statt. Es wird demnach mit dem üblichen Honorar in Rechnung gestellt. Das Honorar für das Erstgespräch wird im Anschluss an den Termin direkt vor Ort beglichen. Ich biete sowohl Bar- als auch Kartenzahlung (Bankomat- oder Kreditkarte) an. Sie erhalten selbstverständlich einen Zahlungsbeleg. Die Honorarnote wird Ihnen per Mail zugesandt; sie dient gegebenenfalls auch zur Einreichung bei einer Versicherung oder anderen Stellen.
Bitte bringen Sie relevante Befunde zum Erstgespräch mit (medizinische/psychiatrische Befunde, die im Zusammenhang mit Ihrem Problem stehen).
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Die Entscheidung über die Behandlungsfrequenz treffen wir gemeinsam. Sie hängt unter anderem auch von meinen und Ihren zeitlichen und Ihren finanziellen Ressourcen ab. Gleichzeitig gibt es – abhängig von der aktuellen Belastung – fachliche Empfehlungen zur Frequenz. Eine konkrete Einschätzung kann ich Ihnen nach dem Erstgespräch geben, wenn ich einen ersten Eindruck von Ihrer Situation gewonnen habe. Erfahrungsgemäß ist zu Beginn (in den ersten 1–2 Monaten) eine engmaschigere Behandlung sinnvoll, häufig in wöchentlichem Abstand. Diese kann im weiteren Verlauf bei Bedarf reduziert werden. Eine zu niedrige Frequenz kann gerade am Anfang dazu führen, dass therapeutische Prozesse nur schwer in Gang kommen, was häufig als frustrierend erlebt wird. Das möchten wir möglichst vermeiden.
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Online Behandlungen werden nur bei bereits bestehender Behandlung, örtlicher Notwendigkeit und sofern es die Diagnose/Symptomatik zulässt, angeboten.
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Seit dem 1. Januar 2024 wird die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich von den Krankenkassen unterstützt. Das ermöglicht es erstmals allen Versicherten, einen Zuschuss ihrer Sozialversicherung für diese Behandlungsform zu erhalten.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Der Kostenzuschuss für Einzeltherapie liegt aktuell bei der ÖGK bei 33,70 €, bei der SVS bei 45,00 € und bei der BVAEB bei 46,60 €.
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass Vorliegen einer psychischen Befindungsstörung, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen ist, sowie spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung, eine ärztliche Bestätigung über die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung. Hier finden Sie das Formular für die ärztliche Bestätigung zum Download: https://www.boep.or.at/download/65cca4223c15c86f58000053/__rztliche_Best__tigung.pdf
Nach der 10. Behandlungseinheit ist zusätzlich ein Bewilligungsantrag bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich. Dieser muss vor der 11. Behandlungseinheit bewilligt werden.
In dem Factsheet des Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) finden Sie alle Informationen praktisch zusammengefasst: https://www.boep.or.at/download/6643691d3c15c8084d000039/Wege_zum_Kostenzuschuss_Stand_5_24.pdf
TIPP: Beachten Sie, ob Ihre Zusatzversicherung einen speziellen Rückerstattungstarif für Klinisch-psychologische Behandlung/psychologische Therapie beinhält.
Alle Informationen zum Kostenzuschuss finden Sie gesammelt unter: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen
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Ich bin telefonisch nur in Ausnahmefällen bzw. nach Vereinbarung erreichbar. Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Erstkontakt: Erstterminanfragen bitte ausschließlich über das Kontaktformular oder per E-Mail. Für die Terminvereinbarung nehme ich anschließend telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
Laufende KlientInnen: Als bestehende/r KlientIn können Sie mir Für Terminänderungen oder kurze organisatorische Rückfragen eine SMS senden. Ich antworte so bald wie möglich.
Telefonate/Krisengespräche: Telefonische Gespräche finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt und werden als therapeutische Leistung entsprechend verrechnet.
Wochenenden und Notfälle: Am Wochenende ist mein Telefon ausgeschaltet. Bitte beachten Sie, dass meine Praxis keine Notfall- oder Krisenhotline darstellt. In akuten Krisen wenden Sie sich deshalb bitte an:
PsyNot, das psychiatrische Krisentelefon für die Steiermark: +43 800 44 99 33
(24 Stunden täglich erreichbar, kostenfrei und 100 Prozent anonym)Kriseninterventionsteam Land Steiermark (KIT) Notruf: 130
(Psychosoziale Akutbetreuung)Frauenhelpline: 0800 222 555 (kostenlos und rund um die Uhr)
Männernotruf: 0800 246 247
Männerinfo: 0800 400 777 für Männer in Krisen (rund um die Uhr).
Steirisches Hilfetelefon für Gewaltschutz: 0800 20 44 22
Bei akuten psychischen Notfällen:
Psychiatrische Notfallambulanz des LKH Graz II, Standort Süd: +43 316 2191 3114

